Zeugen und Zeugenunterschriften in byzantin. Privaturkunden
Witness lists in Byzantine private deeds
Wissenschaftsdisziplinen
Geschichte, Archäologie (30%); Rechtswissenschaften (10%); Sprach- und Literaturwissenschaften (50%); Wirtschaftswissenschaften (10%)
Keywords
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Urkundenforschung,
Wirtschaftsgeschichte,
Byzantinistik,
Sozialgeschichte,
Rechtsgeschichte
Dieses für einen Zeitraum von drei Jahren geplante Projekt ist als Beitrag zur Urkundenforschung im Bereich der byzantinischen Privaturkunde vom Ende des 10. Jahrhunderts bis zum im Jahre 1453 erfolgten Untergang des byzantinischen Reiches zu sehen. Da an systematischen Forschungsergebnissen in diesem Bereich absoluter Mangel besteht, ergibt sich die Notwendigkeit, einen sowohl repräsentativen wie auch in begrenzter Zeit zu bearbeitenden Teilaspekt der byzantinischen Privaturkunden auszuwählen, zu untersuchen und wissenschaftlich auszuwerten. Als ein derartiger Teilaspekt wurden die Zeugenunterschriften bzw. die Rolle der Zeugen in den byzantinischen Privaturkunden ausgewählt, und zwar vor allem unter folgenden Gesichtspunkten: Über die Anzahl der Zeugen läßt sich eine einigermaßen zuverlässige Systematik der Privaturkunden anstreben, da als Vergleichsmaterial die normierenden byzantinischen Rechtstexte dienen können, so daß es möglich erscheint, einerseits die Urkundengattungen voneinander zu unterscheiden, andererseits die Einhaltung der Rechtsvorschriften (bezüglich der Zahl der anwesenden Zeugen) in der Praxis zu überprüfen. Auch Detailfragen, etwa die Rolle des Schreibers oder Notars beim urkundlichen Rechtsakt (Zeuge oder nicht Zeuge?), die Alphabetisierung der Zeugen (eigenhändige Unterschriften oder Unterzeichnung mit Kreuz?), die Auswirkung des Übertragens von Urkunden in ein Chartular (Möglichkeit der Verkürzung von Protokoll und Eschatokoll), werden in diesem Zusammenhang untersucht und dargestellt. Nach der bereits im Vorfeld des Projektantrags erfolgten Erstellung einer Bibliographie (an deren systematischer Erweiterung natürlich auch nach dem eigentlichen Projektbeginn gezielt gearbeitet werden muß) stehen als wichtigste Arbeitsschritte in den ersten beiden Projektjahren die Sammlung und - im Falle veralteter oder unzuverlässiger Editionen - eine genaue Überprüfung des Materials (etwa in chronologischer Hinsicht) auf dem Programm. Zusätzlich sind die erzielten Resultate in die im Projektantrag beschriebene Datenbank einzugeben, die (neben der internationalen Vernetzung des Projekts) eine zuverlässige Systematisierung und eine einwandfreie formale (etwa geographisch und sachlich orientierte) Erfassung der Urkundengruppen ermöglicht. Im dritten Projektjahr sind Einzelstudien auf der Basis der bisher erzielten Erkenntnisse vorgesehen, um über diese Vorarbeiten zu einer ersten Typologie der byzantinischen Privaturkunde zu kommen. Auch juristische Aspekte (Rang und Funktion der Zeugen), sozialhistorische Fragen (Verwandtschaft von Ausstellern mit Zeugen), wirtschaftsgeschichtliche Aspekte und eine Analyse der sprachlichen Gepflogenheiten in byzantinischen Privaturkunden (Stilniveau, Orthographica usw.) werden in dieser Phase Gegenstand von Einzeluntersuchungen sein.
Die Grundintention des vorliegenden Projekts bestand darin, sich der sehr komplexen und bislang kaum erforschten Materie der byzantinischen Privaturkunden von einer Seite zu nähern, die man auf den ersten Blick hinsichtlich des benötigten Aufwandes eingrenzen zu können schien. Ausgewählt wurden die Zeugenunterschriften der Dokumente, welche als Monumente für den praktischen Rechtsverkehr im Byzantinischen Reich herangezogen werden können. Für den Zeitraum ca. 900 nach Christus bis zum Ende des Reiches (1453) sollten sämtliche Zeugenunterschriften in Privaturkunden, welche dem byzantinischen Rechtsraum zuzuordnen sind, gesammelt und in einer Datenbank aufgeschlüsselt werden, um hiermit die Voraussetzungen für weitere Untersuchungen zu schaffen. In einem folgenden Schritt sollten einerseits die strukturelle bzw. diplomatische Entwicklung der Zeugenunterschriften in ihrer allgemeinen Form untersucht, andererseits die Vorschriften über Zeugen und Zeugenunterschriften in der erhaltenen Rechtsliteratur mit dem in der Praxis geübten Brauch verglichen werden. Hierbei haben sich nach diversen während des Projekts getätigten Beobachtungen verschiedene soziokulturelle Phänomene, aber auch spezifisch rechtshistorische Fragestellungen angeboten, deren Untersuchung sich noch im Status schriftlicher Ausarbeitung befindet (vgl. dazu unten Punkt 4.1.a.2). Schon jetzt kann gesagt werden, dass die Zeugenunterschriften von Laien in byzantinischen Privaturkunden gegenüber jenen von Klerikern die absolute Minderheit darstellen (vgl. dazu die Hypothesen unten Punkt 2.1.2). Dies ist auch im Hinblick auf die allgemeine Alphabetisierung der Bevölkerung im Byzantinischen Reich zu berücksichtigen, welche man somit als ausgesprochen niedrig beurteilen wird müssen. Auch sämtliche Tätigkeiten im Bereich der Urkundenausstellung, die Aufgaben des Tabellionats und des Notariats werden gemäß den Formulierungen in den Privatdokumenten von Personen des geistlichen Standes bzw. Personen mit geistlichen Weihen verrichtet. Dass Frauen in den Dokumenten so gut wie nie durch eine Zeugenunterschrift präsent sind, dürfte seine Begründung in der seit Kaiser Leon VI. festgelegten Bestimmung (Nov. 48) finden, laut welcher Frauen in ihrer prozessrelevanten Zeugenfunktion im Zivilrecht auf spezifische "Frauenangelegenheiten" beschränkt wurden. Eventuell aufzufindende, von Frauen gesetzte Signa in Eschatokollen von Privaturkunden sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand nicht als Zeugenunterschriften, sondern als konsensuale Unterfertigungen von Familienmitgliedern zu werten. Nähere Aufschlüsse über diesen und andere Fragenkomplexe werden in Ausarbeitung befindliche Studien des Projektmitarbeiters erbringen.