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Sepulkralmulten im griechisch-römischen Kleinasien

Funerary Fines in Greco-Roman Asia Minor

Kaja Harter-Uibopuu (ORCID: )
  • Grant-DOI 10.55776/P22621
  • Förderprogramm Einzelprojekte
  • Status beendet
  • Projektbeginn 01.09.2010
  • Projektende 31.01.2014
  • Bewilligungssumme 213.129 €

Wissenschaftsdisziplinen

Geschichte, Archäologie (50%); Rechtswissenschaften (50%)

Keywords

    Greek epigraphy, Greco-Roman Asia Minor, Graves, Prohibitions and Sanctions

Abstract Endbericht

Grabinschriften aus Kleinasien enthalten seit dem ausgehenden Hellenismus, vorwiegend aber in der Kaiserzeit, regelmäßig Klauseln, die die Gräber vor Raub, unbefugter Bestattung und weiteren Störungen schützen sollen. In diesen Inschriften werden bestimmte Handlungen, die das Grab im weitesten Sinne schädigen können, vom Grableger selbst verboten und mit einer Geldbuße oder anderen Strafen bedroht. Derartige Handlungen waren etwa die unberechtigte Bestattung von Personen, seien es Familienangehörige, denen die Grabstätte verweigert wurde, oder Fremde, oder die Öffnung des Grabes zu anderen Zwecken. Auch das Verbot der Veräußerung einer Grabstätte findet sich sehr häufig. Empfänger der Strafzahlungen waren im Normalfall die Stadt oder eines ihrer Heiligtümer, der römische Fiskus oder andere Organisationen, wie z.B. private Vereine. Die einzelnen Elemente, die diese - oftmals komplexen - Strafbestimmungen ausmachen, sind in den verschiedenen Landschaften und Städten Kleinasiens deutlich zu unterscheiden, können aber alle einem größeren System zugeordnet werden. Im geplanten Forschungsprojekt werden vor allem die Inschriften aus Mysien, der Troas, der Aeolis, Ionien und Karien untersucht, und damit das Gebiet der klassischen griechischen Poleis in Kleinasien erfasst. Zunächst werden die relevanten Strafinschriften städteweise analysiert, um festhalten zu können, welche Klauseln in den jeweiligen Poleis zur Anwendung kamen, welche lokalen Vorbilder also bei der Sicherung der Grabstätten überwogen. Neben der Analyse der lokalen Traditionen wird dann aber vor allem eine synoptische Betrachtung der Grabstrafen vorgenommen werden. Insgesamt wird ein detaillierter und zusammenfassender Überblick über die Umstände der Graberrichtung, die einzelnen Verbote und Strafen, die Höhe der Strafzahlungen und die Empfänger sowie nicht zuletzt die gerichtliche Strafverfolgung erarbeitet werden, der einen wichtigen Beitrag zur Erforschung des geltenden Rechts in der römischen Provinz Asia Minor leisten wird.

Erstmals liegt durch die Studien eine rechtshistorische Analyse der Grabinschriften aus Westkleinasien vor, die Informationen zu Grabrecht oder Grabschutz enthalten. Auf rund 1000 Inschriften aus diesem Gebiet, in dem die klassische griechische Polis seit der Archaik die typische Organisationsform war, rechtshistorisch relevante Klauseln zu finden. Die Relation dieser Texte zu den erhaltenen Grabinschriften bewegt sich zwischen 15 und 25% in den nördlichen Untersuchungsgebieten und zwischen 25 und 30 % in Karien. Das Verbreitungsmuster ist auf den Ursprung der Vorschriften im hellenistischen Südwestkleinasien zurückzuführen. Die ersten Beispiele datieren im Untersuchungsgebiet in das 1. Jh. n. Chr., einen deutlichen Höhepunkt erreicht das Phänomen im 2. und 3. Jh. n. Chr. Die Texte enthalten Information zu zwei großen Bereichen des Grabrechts: dem Erwerb der Grabstätte und den Vorschriften zur Belegung, sowie dem Schutz derselben, durch Verbote und Sanktionen, die vom Grabherrn bestimmt wurden. Gräber konnten originär durch Kauf oder Erbschaft erworben werden. Der Kauf ist in einigen Städten gut belegt, so z.B. in Smyrna (28 der 124 relevanten Texte), in anderen Städten (etwa Ephesos) war es nicht üblich, den Kauf der Grabstätte in der Grabinschrift zu erwähnen. Weiters bestand für Grabherrn und ihre Angehörigen die Möglichkeit, das Recht auf Bestattung zu vergeben oder zu erwerben. Mit der synchoresis hatte man ein Rechtsgeschäft entwickelt, durch das die Berechtigung zur Grablege erteilt wurde, ohne dass jeweils in die Eigentumsverhältnisse am Grab eingegriffen wurde. Umfangreiche Listen derjenigen Personen, die vom Grabherrn auch nach seinem eigenen Tod für eine Bestattung vorgesehen waren sind in der Einleitung üblich, an einigen Stellen finden sich neben dem Verbot der Grablege für Familienfremde auch Ausschlüsse bestimmter Familienmitglieder. Die missbräuchliche Verwendung eines Familiengrabes sollte unter allen Umständen ausgeschlossen werden. Neben den Berechtigungen und Beschränkungen der Verwendung eines Grabes wurden auch verschiedene direkte Verbote gesetzt, deren Einhaltung durch Sanktionen gesichert war. Die beiden typischen Kategorien für Westkleinasien sind das Verbot der unberechtigten Bestattung und das Veräußerungsverbot, die beide darauf abzielen, das Eigentum oder den Besitz am Grab zu schützen. Vor allem das Verbot der unberechtigten Bestattung lässt deutlich allgemein übliche Züge und lokale Varianten erkennen. Die Formulierung unterscheidet sich von Stadt zu Stadt, wobei in einigen Städten starke Traditionen vorherrschen und einheitliche Formulierungen den epigraphic habit deutlich werden lassen, etwa in Aphrodisias oder den kleineren Siedlungen Kariens. In anderen Städten, vor allem den Metropolen Ioniens, Smyrna und Ephesos, können für ein Verbot viele verschiedene Formulierungen ausgemacht werden. Üblicherweise sind als Sanktion Geldstrafen zwischen 1000 und 50000 Denaren festgehalten, die an den römischen fiscus oder verschiedene städtische Kassen zu richten waren. Zusätzlich konnte Strafverfolgung drohen, indem die verbotene Tat unter verschiedene öffentliche Tatbestände subsumiert wurde. Die Ergebnisse des Projekts werden in einer Monographie Grabrecht und Grabschutz im griechisch-römischen Kleinasien I. Mysien und die Troas, Ionien, Karien vorgestellt, die Studien in einem Folgeprojekt, ebenfalls vom FWF finanziert, zu den Landschaften Lykien, Pisidien und Pamphylien fortgesetzt.

Forschungsstätte(n)
  • Österreichische Akademie der Wissenschaften - 100%

Research Output

  • 6 Publikationen
Publikationen
  • 2014
    Titel Kein anderer soll hier bestattet werden - Grabschutz im kaiserzeitlichen Milet.
    Typ Conference Proceeding Abstract
    Autor Harter-Uibopouu K
    Konferenz G.Thür (Hg.), Tagungsakten des Symposions 'Grabrituale und Jenseitsvorstellungen' des Zentrums für Archäologie und Altertumswissenschaften der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Origines 3, Wien
  • 2012
    Titel Öffentliches und privates Eigentum an Grabstätten im kaiserzeitlichen Athen und Kleinasien. Antwort auf M. Faraguna.
    Typ Conference Proceeding Abstract
    Autor Harter-Uibopuu K
    Konferenz B. Legras - G. Thür (Hg.), Symposion 2011, Akten der Gesellschaft für griechische und hellenistische Rechtsgeschichte, Wien
  • 2013
    Titel Epigraphische Quellen zum Archivwesen in den griechischen Poleis des ausgehenden Hellenismus und der Kaiserzeit.
    Typ Conference Proceeding Abstract
    Autor Harter-Uibopuu K
    Konferenz M. Faraguna (Hg.), Archives and Archival Documents in Ancient Societies (Trieste 30 September - 1 October 2011), Graeca Tergestina. Storia e civiltà 1, Trieste
  • 2013
    Titel IG XIV 943 - Eine metrische Strafklausel aus Portus.
    Typ Other
    Autor Harter-Uibopuu K
  • 2010
    Titel Erwerb und Veräußerung von Grabstätten im kaiserzeitlichen Kleinasien am Beispiel von Smyrna.
    Typ Conference Proceeding Abstract
    Autor Harter-Uibopuu K
    Konferenz G. Thür (Hg.), Symposion 2009, Akten der Gesellschaft für griechische und hellenistische Rechtsgeschichte, Wien
  • 2010
    Titel Sepulkralmulten im griechisch-römischen Kleinasien.
    Typ Journal Article
    Autor Harter-Uibopuu K
    Journal Forum Archaeologiae

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