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Kommentar zur Verfassung der Russischen Föderation

Commentary on the Constitution of the Russian federation

Bernd Wieser (ORCID: )
  • Grant-DOI 10.55776/P24055
  • Förderprogramm Einzelprojekte
  • Status beendet
  • Projektbeginn 01.02.2012
  • Projektende 30.09.2014
  • Bewilligungssumme 74.253 €

Wissenschaftsdisziplinen

Rechtswissenschaften (100%)

Keywords

    Constitution of the Russian federation, Legal and political system of Russia, Comparative constitutional law

Abstract Endbericht

Die Verfassung der Russischen Föderation ist am 12. Dezember 1993 verabschiedet worden und am 25. Dezember 1993 in Kraft getreten. Seitdem ist sie Gegenstand intensiver Einzelforschung der deutschsprachigen Ostrechtswissenschaft. Eine gesamthafte Darstellung fehlt indes. Das vorliegende Projekt möchte diese Lücke füllen. Im Zentrum soll eine Komplettauswertung der Judikatur des russischen Verfassungsgerichts stehen. Jeder Artikel der russischen Verfassung soll auf ca. 5-15 Seiten analysiert werden; die jeweils gewünschte Bearbeitungslänge wird den Autoren detailliert vorgegeben. Jede Kommentierung soll mit dem Abdruck des betreffenden Artikels in deutscher Übersetzung (und Fettdruck) beginnen, daran hat sich ein Literaturverzeichnis - gegliedert nach russischer Literatur einerseits und deutscher/englischer Literatur andererseits - anzuschließen. Dann folgt die Kommentierung des betreffenden Artikels, beginnend von eher allgemeinen Fragestellungen fortschreitend zu Spezialfragen. Das zu erarbeitende Handbuch ist ein Gemeinschaftswerk, an dem so gut wie alle maßgeblichen Vertreter der deutschsprachigen Ostrechtswissenschaft mitwirken werden. Es werden nahezu 30 Autoren aus Deutschland, Österreich und Schweden beteiligt sein. Auf die Beiziehung von Forschern aus dem angloamerikanischen Raum wurde zum einen deswegen verzichtet, da in diesem Rechtskreis keine wissenschaftliche Tradition von Gesetzes- bzw. Verfassungskommentaren besteht; diese Literaturgattung ist dort kaum verbreitet. Zum anderen ist ohnehin ein hinreichend großer Kreis von Bearbeitern gewonnen worden, der eine zügige Fertigstellung des Werkes gewährleisten soll. Aus vergleichbaren Gründen wurden auch keine russischsprachigen Wissenschafter beigezogen. Ein anderer Grund ist, dass russische Verfassungskommentare wissenschaftliche Literatur praktisch nicht zur Kenntnis nehmen. Ebenso erfolgt nirgendwo eine Systematisierung der Judikatur und auch wissenschaftliche Kritik an den Entscheidungen wird nicht geübt. In diesen Punkten betritt das vorliegende Kommentarprojekt vollkommenes wissenschaftliches Neuland. Andererseits ist zu erwarten, dass kraft der Ergebnisse des Kommentarprojekts ein sehr intensiver wissenschaftlicher Austausch mit den russischen Kollegen in Gang kommt. Wenngleich der Kommentar ein juristisches Werk werden wird, versteht es sich von selbst, dass von diesem auch gewichtige Impulse für andere Wissenschaftsdisziplinen ausgehen werden. So wird die Politikwissenschaft darauf ebenso wenig verzichten können wie etwa die Allgemeine Staatslehre, die Geschichtswissenschaft, die Soziologie, aber etwa auch (im Hinblick auf sehr komplexe terminologische Fragestellungen) die Sprachwissenschaft. Ferner ist die Bedeutung eines solchen noch nicht vorhandenen Werkes für die Publizistik und die Zeitgeschichte hervorzuheben. Gerade die Einleitung sollte für Studierende dieser Fächer, welche sich für die Entwicklungen in Russland interessieren, Standardliteratur sein.

Die Verfassung der Russländischen Föderation ist am 12. Dezember 1993 verabschiedet worden und am 25. Dezember 1993 in Kraft getreten. Seitdem ist sie Gegenstand intensiver Einzelforschung der deutschsprachigen Ostrechtswissenschaft. Eine gesamthafte Darstellung fehlt indes. Das vorliegende Handbuch füllt diese Lücke.Das Handbuch versteht sich als Kommentar zu den Einzelbestimmungen der russischen Verfassung von 1993; der Titel ist in Anknüpfung an das von Martin Fincke 1983 in zwei Bänden herausgegebene Handbuch der Sowjetverfassung seinerzeit das Standardwerk zur sowjetischen Verfassung von 1977 gewählt worden.Soll es also einerseits in der Tradition dieses Werkes (und des von Reinhart Maurach 1955 als Einzelleistung geschaffenen Handbuchs der Sowjetverfassung) stehen, so ist die Bearbeitungsweise freilich eine moderne. Jeder Artikel der russischen Verfassung wird auf ca. 5-15 Seiten analysiert. Im Zentrum steht eine Komplettauswertung der Judikatur des russischen Verfassungsgerichts. Die einschlägige Rechtsprechung wird hierbei nicht nur referiert, sondern aus einer Außensicht kritisch-dogmatisch hinterfragt. Neben der Judikatur wird auch die gesamte relevante Literatur, sowohl das russische als auch das in deutscher oder englischer Sprache erschienene Schrifttum, verwertet und eingearbeitet. Die Kontroversen um die wesentlichsten Auslegungsfragen werden nachgezeichnet, für im Schrifttum noch nicht bearbeitete Fragen von grundlegender Bedeutung werden eigenständige Lösungsansätze präsentiert. Insofern wird also ein umfassender, enzyklopädischer Ansatz verfolgt.

Forschungsstätte(n)
  • Universität Graz - 100%
Nationale Projektbeteiligte
  • Hans-Joachim Schramm, Wirtschaftsuniversität Wien , nationale:r Kooperationspartner:in
Internationale Projektbeteiligte
  • Volker Lüdemann, Fachhochschule Osnabrück - Deutschland
  • Burkhard Breig, Freie Universität Berlin - Deutschland
  • Andreas Steininger, Hochschule Wismar - Deutschland
  • Oesten Baller, Hochschule für Wirtschaft und Recht - Deutschland
  • Alexander Blankenagel, Humboldt-Universität zu Berlin - Deutschland
  • Matthias Hartwig, Max Planck Institut - Deutschland
  • Vivika Lemke, Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein - Deutschland
  • Alexander Trunk, Universität Kiel - Deutschland
  • Angelika Nussberger, Universität Köln - Deutschland
  • Rainer Arnold, Universität Regensburg - Deutschland
  • Rainer Wedde, Wiesbaden Business School - Deutschland
  • Antja Himmelreich, Wissenschaftszentrum Ost- und Südosteuropa Regensburg (WiOS) - Deutschland
  • Anders Fogelklou, Sonstige - Schweden

Research Output

  • 1 Zitationen
  • 3 Publikationen
Publikationen
  • 2014
    Titel Die Verfassung der Russländischen Föderation im Spiegel der russischen Kommentarliteratur
    DOI 10.5771/0030-6444-2014-1-72
    Typ Journal Article
    Autor Wieser B
    Journal osteuropa recht
    Seiten 72-77
  • 2014
    Titel Ist der Präsident der Russländischen Föderation eine eigene Staatsgewalt? Oder: Otto Luchterhandt gegen die russische Verfassungsrechtslehre.
    Typ Journal Article
    Autor Wieser B
    Journal Janus (Hrsg), Russland. Verfassung, Recht und Realität. Festschrift für Otto Luchterhandt
  • 2013
    Titel Rossijskaja Konstitucija 1993 g. kak vyzov russkoj konstitucionno-pravovoj doktrine.
    Typ Journal Article
    Autor Wieser B
    Journal Pravovedenie

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