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Prozessprotokolle lokaler Gerichte aus dem römischen Ägypten

Proceedings in the Local Courts of Roman Egypt

Bernhard Palme (ORCID: 0000-0002-6825-2349)
  • Grant-DOI 10.55776/P26198
  • Förderprogramm Einzelprojekte
  • Status beendet
  • Projektbeginn 01.09.2014
  • Projektende 31.03.2018
  • Bewilligungssumme 134.841 €

Wissenschaftsdisziplinen

Geschichte, Archäologie (70%); Rechtswissenschaften (30%)

Keywords

    Court proceedings, Roman Egypt, Papyri, Roman Law, Jurisdiction, Legal History

Abstract Endbericht

Als Ägypten 30 v. Chr. als letztes hellenistisches Königreich dem Imperium Romanum einverleibt wurde, trat die Rechtsprechung römischer Amtsträger zu den vorhandenen Gerichtshöfen auf lokaler Ebene hinzu. Der Statthalter (praefectus Aegypti) und andere hochrangige Verwaltungsbeamte (procuratores) übten die Gerichtsbarkeit in der Form des Kognitionsprozesses (cognitio extra ordinem) aus. Das trockene Klima Ägyptens hat über 500 originale Dokumente von Prozessen vor solchen Gerichten auf Papyrus erhalten, die herausragende Zeugnisse der Rechtsprechung in einer Provinz des Römischen Reiches sind. Während die Dokumente aus den Gerichten des praefectus und der procuratores Gegenstand laufender Studien sind, sollen komplementär zu diesen Studien im geplanten Projekt jene Schriftstücke untersucht werden, die aus der jurisdiktionellen Tätigkeit der lokalen Amtsträger stammen, insbesondere den Strategoi der Nomoi (Gaue) und seit dem frühen 3. Jh. den Organen der Bule (des Stadtrates). Bislang liegen diese Dokumente vor allem Prozessprotokolle oder Abschriften und Zitate von solchen in keiner kritischen Sammlung vor und sind deshalb auch kaum in die historische und rechtsgeschichtliche Diskussion mit einbezogen worden. Ziel des Projektes ist es, die Rechtsprechung der Strategoi und der Bule durch eine Studie der Prozessprotokolle und anderer relevanter Texte erstmals systematisch zu untersuchen und darzustellen. Zum einen sollen die ca. 50 Prozessprotokolle dieser lokalen Gerichte textkritisch überprüft und mit Übersetzungen und Kommentaren aufbereitet werden (Teil I). Die oftmals fragmentarischen bzw. nicht voraussetzungslos verständlichen Texte sollen im Kontext erklärt und dadurch für weiterführende Studien erschlossen werden. Zum anderen soll auf der Basis dieser revidierten Quellen eine inhaltliche Auswertung ihrer rechts-, verwaltungs- und sozialgeschichtlichen Informationen vorgenommen werden (Teil II). Dabei sind grundlegende Fragen der römischen Prozessführung, der Gerichtshöfe und ihres Personals, der amtlichen und archivalischen Handhabung der Schriftstücke sowie der Wahrnehmung der Jurisdiktion durch die streitenden Parteien zu studieren. Im Zentrum der Aufmerksamkeit werden jene Verfahren stehen, die durch ausführliche Dokumentation, bisweilen auch durch ihre lange Dauer besonders gute Einblicke in die Rechtspraxis der Kaiserzeit vom Ende des 1. Jh. V. Chr. Bis zum Beginn des 4. Jh. N. Chr. Gewähren, als diese Form der Dokumentation abgelöst wird durch zweisprachig (lateinisch und griechisch) gehaltene Protokolle. Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens sollen in einer monographischen Studie publiziert werden, welche vor dem Hintergrund der gut aufgearbeiteten literarischen und normativen Quellen die papyrologische Dokumentation zur lokalen Jurisdiktion auswertet. Die Ergebnisse werden unmittelbare Relevanz für die antike Rechtsgeschichte und die Papyrologie sowie für die Kenntnis und Bewertung der römischen Herrschaft, insbesondere im Rahmen der Interaktion zwischen Statthaltergericht und munizipaler Jurisdiktion, haben.

Das Projekt hat zum ersten Mal die auf Papyrus erhaltenen Prozessprotokolle aus den römischen Gerichten systematisch untersucht. Diese Studie hat wesentliche Erkenntnisse über die Verbreitung und Anwendung des römischen Rechts in den Provinzen sowie die penible Dokumentation der Prozesse und richterlichen Entscheidungen erbracht. Die Etablierung des Imperium Romanum brachte römisches Recht und Gerichtswesen in die Provinzen von Britannien bis Ägypten. Die Rechtsprechung war eine zentrale Aufgabe der Statthalter und hochrangigen Amtsträger, aber auch von lokalen Beamten in den urbanen Metropolen. Ägypten, das 30 v. Chr. dem Römischen Reich angegliedert wurde, bietet dafür eine einzigartige Dokumentation, denn das trockene Klima hat über 400 originale Prozess- protokolle und ähnliche Dokumente auf Papyrus bewahrt. Doch diese einzigartigen Zeugnisse der Rechtspraxis in einer römischen Provinz waren vielfach nur in alten Editionen ohne Übersetzung und Kommentar zugänglich, weshalb sie weder die juristische noch die historische Forschung adäquat berücksichtigt hat. Das Projekt hat diese Quellen erstmals systematisch bearbeitet und in die historische und rechtsgeschichtliche Diskussion ein- gebracht. Die oftmals fragmentarischen Texte wurden analysiert, wodurch ein differenziertes Bild der Rechtspraxis gewonnen wurde. Die Studie ergab, dass die lokalen Gerichte in den Städten eine selbständige Gerichtsbarkeit hatten: Sie behandeln nicht nur Fälle, welche höhere römische Amtsträger ihnen delegierten, sondern waren die erste Anlaufstelle für zivile und fiskalische Steitfälle. Die Kenntnis des römischen Rechts war in den Provizen weitaus verbreiteter als bislang angenommen. Für die provinzialen Eliten galt seit dem 1. Jh. n. Chr. eine Tätigkeit als Advokat oder Rechtsexperte an den Gerichten der Statthalter als höchst prestigeträchtig. Die systematische Konfrontation der detailreichen papyrologischen Evidenz mit den literarischen, juristischen und epigraphischen Quellen zum lokalen Gerichts- wesen hat bewiesen, dass in Ägypten ebenso wie in anderen Provinzen des Reiches die spezifisch römischen Rechtsformen und Institutionen implementiert wurden. Im Gegensatz zur herrschenden Forschungsmeinung konnte das Projekt zeigen, wie römische Rechts- und Gerichtspraxis in den Provinzen eine große Wirksamkeit entfalteten und als zentraler Aspekt kaiserlicher Herrschaft gesehen wurden. Der chronologische Rahmen der Untersuchung wurde über die ursprünglich vorgesehene Hohe Kaiserzeit (bis ca. 300 n. Chr.) hinaus bis zum Ende der römischen Herrschaft in Ägypten (640/1 n. Chr.) ausgeweitet, so dass auch die langfristigen Entwicklungslinien verfolgt werden konnten. Die Ergebnisse dieses Projektes haben unmittelbare Relevanz für unsere Kenntnis der antiken Rechtskultur sowie das Verständnis und die Bewertung der kaiserlichen Herrschaft und römischen Herrschaftsideologie.

Forschungsstätte(n)
  • Österreichische Akademie der Wissenschaften - 100%
Internationale Projektbeteiligte
  • Benjamin Kelly, York University - Kanada
  • Eva Jakab, University of Szeged - Ungarn
  • Ari Bryen, Vanderbilt University - Vereinigte Staaten von Amerika
  • Gregory Kantor, University of Oxford - Vereinigtes Königreich

Research Output

  • 1 Zitationen
  • 1 Publikationen
Publikationen
  • 2014
    Titel The judicial system in theory and practice
    DOI 10.1017/cbo9781139050869.013
    Typ Book Chapter
    Autor Keenan J
    Verlag Cambridge University Press (CUP)
    Seiten 470-540

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