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Erlaubnisnormen im Völkerrecht

Permissive Rules in Public International Law

Andreas Thomas Müller (ORCID: 0000-0002-3961-4814)
  • Grant-DOI 10.55776/P28732
  • Förderprogramm Einzelprojekte
  • Status beendet
  • Projektbeginn 01.07.2016
  • Projektende 30.06.2020
  • Bewilligungssumme 158.096 €
  • Projekt-Website
  • E-Mail

Wissenschaftsdisziplinen

Philosophie, Ethik, Religion (20%); Rechtswissenschaften (80%)

Keywords

    Permissive Rules, Public International Law, Deontic Logic, Permissions, Secession

Abstract Endbericht

Die Idee von Erlaubnisnormen, d.h. von Vorschriften, die ein bestimmtes Verhalten erlau- ben, ist alles andere als selbstverständlich. Denn von einer Rechtsordnung erwartet man sich typischerweise, dass sie Verhalten steuert, indem sie bestimmte Handlungen anordnet oder verbietet. Allerdings lassen sich bei genauerer Betrachtung zahlreiche Beispiele von Erlaubnisnormen finden, auch im Völkerrecht. Insbesondere im Lotus-Fall hat sich der Stän- dige Schiedshof ausdrücklich auf das Konzept der Erlaubnisnormen (permissive rules) bezogen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der rechtlichen Relevanz derar- tiger Erlaubnisnormen. Das Phänomen hat jedenfalls bislang in der völkerrechtlichen Diskus- sion nicht die Aufmerksamkeit erfahren, die es verdient. Die zentrale Hypothese des geplanten Forschungsprojekts ist, dass eine Unterscheidung zwischen einem schwachen und einem starken Verständnis von Erlaubnisnormen vorge- nommen werden sollte. Während Erlaubnis zu einer Handlung im schwachen Sinn meint, dass diese nicht verboten ist, bedeutet das stärkere Verständnis von Erlaubnis, dass ein Recht zur Vornahme der betreffenden Handlung besteht. Diese Unterscheidung ist nicht nur auf der theoretischen Ebene von Bedeutung. Starke und schwache Erlaubnisse erzeugen auch verschiedene Rechtsfolgen für die beteiligten Akteure. Liegt eine Erlaubnis im schwa- chen Sinne vor, dann werden dritte Akteure dadurch nicht in ihren Handlungen festgelegt. Dagegen erzeugen starke Erlaubnisse (Unterlassungs)Pflichten für dritte Akteure. Im Rahmen des Projekts soll auf Basis einer vorläufigen Definition von Erlaubnisnormen eine Auswahl von ca. 50-60 multilateralen Verträgen (in deren englischer, französischer und deutscher Fassung) dahingehend untersucht werden, ob und in welchem Umfang sie Er- laubnisnormen enthalten. Die zentrale Hypothese des Projekts muss sich in der Folge an- hand der identifizieren Anwendungsfälle von starken und schwachen Erlaubnissen bewäh- ren. Vor allem soll geprüft werden, wo im Völkerrecht sich Beispiele für derartige schwache starke Erlaubnisnormen finden lassen und ob die damit verbundenen Rechtsfolgen mit dem in der Hypothese angenommenen Ergebnis zusammenstimmen. Zu diesem Zweck sollen vorläufig drei Felder identifiziert werden, die sich als besonders viel- versprechende Kandidaten für die Prüfung der Frage erweisen, ob die Unterscheidung zwi- schen starken und schwachen Erlaubnisnormen in der gegenwärtigen Völkerrechtsordnung wohlverankert ist. Diese Felder sind das Recht der Sezession und Selbstbestimmung, das humanitäre Völkerrecht (insbesondere das angebliche Recht zur Kombattantentötung) und das völkerrechtliche Sanktionenrecht. Das Forschungsproject soll von Assistenzprofessor Dr. Andreas Th. Müller, Institut für Euro- parecht und Völkerrecht der Universität Innsbruck, als Projektleiter und zwei PhD- Studierenden durchgeführt werden.

Die Idee von Erlaubnisnormen, d.h. Normen, die etwas erlauben, ist alles andere als selbstverständlich. Üblicherweise wird das Recht als Normensystem verstanden, das Zwangscharakter hat, also menschliches Verhalten anordnet oder verbietet. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich aber, dass Erlaubnisnormen in verschiedensten Rechtssystemen existieren, auch im Völkerrecht. Desungeachtet hat das Konzept der Erlaubnisnormen in der völkerrechtswissenschaftlichen Forschung bislang nicht die ihm zustehende Aufmerksamkeit und Bedeutung erlangt. Das Forschungsprojekt basiert auf der Hypothese, dass eine Unterscheidung zwischen schwachen und starken Erlaubnisnormen vorgenommen werden sollte. Während die ersteren die Situation des bloßen Nicht-Verbotenseins eines Handelns im Auge haben, ist mit letzteren eine echte Berechtigung zu einem Handeln gemeint. Dabei geht es nicht bloß um eine Unterscheidung auf begrifflicher Ebene, sondern an diese sind bestimmbare Rechtsfolgen geknüpft. Eine Erlaubnis im Sinne eines Nicht- Verbotenseins, also eine schwache Erlaubnisnorm, erzeugt keine Verpflichtungen für anderen Staaten oder Akteure auf internationaler Ebene. Demgegenüber schaffen starke Erlaubnisnormen, indem sie dem einen Akteur eine Rechtsposition verschaffen, korrelierende (Unterlassungs-)Pflichten für andere.In der ersten Phase des Forschungsprojekts wurde die theoretischen Grundlage des Erlaubnisnormenkonzepts anhand von Wesley N. Hohfelds rechtstheoretischen Forschungen zur Struktur von Normen erarbeitet. Zusätzlich untersuchten der PI und sein Team eine Auswahl von etwa 40 multilateralen Verträgen in deren authentischen englischen und französischen Fassungen, um konkrete Beispiele für sowohl starke als auch schwache Erlaubnisnormen zu sammeln. Auf dieser Basis konnten der PI und sein Team folgende Felder als besonders vielsprechend für die weitere Forschung identifizieren: 1) Selbstbestimmung und Sezession; 2) humanitäres Völkerrecht, insbesondere die Tötung von Kombattanten; 3) Spionage; 4) sog. air defense identification zones; 5) unfreundliche Akte und Retorsion. Die im Forschungsprojekt durchgeführten Arbeitenhabendie Anfangshypothesebestätigt,dassdas Erlaubnisnormenkonzept helfen kann, Graubereiche im Völkerrecht dogmatisch adäquat zu erfassen, die sich gegen eine vorschnelle Klassifikation in Standardmodellen sperren. Das Erlaubnisnormenkonzept wurde vom PI bereits erfolgreich im Bereich Selbstbestimmung und Sezession untersucht und die entsprechenden Forschungsergebnisse in einer führenden völkerrechtlichen Zeitschrift veröffentlicht. Darüber hinaus arbeiten der PI und ein Teammitglied an einem Zeitschriftenaufsatz, der das Phänomen der Spionage aus der Perspektive des Erlaubnisnormenkonzepts analysiert. Das besagte Teammitglied arbeitet zudem an einem PhD-Projekt, das die Phänomene des unfreundlichen Akts und der Retorsion (auch in einer Erlaubnisnormenperspektive) untersucht. Das Forschungsprojekt wurde vom PI des Weiteren an den Universitäten Frankfurt a.M. und Zürich sowie an der University of Michigan Law School einer Reihe von Völkerrechtler(inne)n präsentiert und mit diesen diskutiert.

Forschungsstätte(n)
  • Universität Innsbruck - 100%

Research Output

  • 2 Publikationen
Publikationen
  • 0
    Titel The Place of Espionage in International Law: Normative Twilight and the Contribution of the Permissive Rules Concept in its Elucidation
    Typ Journal Article
    Autor Müller A.Th.
    Journal under review with Leiden Journal of International Law
  • 2016
    Titel Steuerung durch Erlaubnisnormen am Beispiel von Sezession und Selbstbestimmungsrecht
    Typ Journal Article
    Autor Müller
    Journal Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (Heidelberg Journal of International Law)
    Seiten 475-495
    Link Publikation

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