Wissenschaftsdisziplinen
Rechtswissenschaften (100%)
Keywords
Ownership,
Property Law,
Intellectual Property Law,
Company Law,
Private Law
Abstract
Der Sachbegriff des ABGB umfasst seit der Stammfassung aus dem Jahre 1811 körperliche ebenso wie
unkörperliche Sachen. Das bislang nur wenig beachtete Konzept der unkörperlichen Sache hat dabei
systematische Sprengkraft: Denn aus dem weiten Sachbegriff folgt, dass auch Rechte als Sachen gelten,
an denen Eigentum und Besitz möglich sind. Dies steht aber in einem Spannungsverhältnis mit der
heute herrschenden Zivilrechtsdogmatik, die trotz im Kern unveränderter Gesetzeslage davon ausgeht,
dass Sachen und Rechte stets streng getrennt werden müssen. Im heutigen Verständnis ist die
unkörperliche Sache ein weitgehend funktionsloser und systemwidriger Störfaktor im österreichischen
Zivilrecht.
In der vorliegenden Schrift wird die unkörperliche Sache im ABGB aus ihren historischen Grundlagen
heraus untersucht. Der weite Sachbegriff entspricht dabei einer langen Denktradition, die bis zum
römischen Recht zurückreicht und auch in den Kodifikationen vor dem ABGB verankert war. Dabei wird
aufgezeigt, dass es beim Sachbegriff durch Einflüsse aus der deutschen Rechtswissenschaft in der Mitte
des 19. Jahrhunderts zu einem Paradigmenwechsel im österreichischen Zivilrecht kam, der dazu führte,
dass die unkörperliche Sache weitgehend aus dem rechtswissenschaftlichen Diskurs verschwand.
Die vorliegende Untersuchung zeigt auf, dass der unkörperlichen Sache im Regelungssystem des ABGB
auch heute noch Bedeutung zukommt. Denn durch die Einflüsse der deutschen Rechtslehren kommt
es zu zahlreichen Unstimmigkeiten im österreichischen Recht, die durch das Institut der unkörperlichen
Sache beseitigt werden können. Die unkörperliche Sache ist daher nicht nur für die rechtliche
Einordnung von neuartigen Phänomenen der Entmaterialisierung von Bedeutung. Sie ermöglicht auch
neue Lösungsansätze für bislang ungelöste Probleme im Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Wertpapierrecht
und Immaterialgüterrecht.