Wissenschaftsdisziplinen
Geschichte, Archäologie (65%); Rechtswissenschaften (35%)
Keywords
Nationality Problem,
Habsburg Monarchy,
Constitutional History,
Administrative History,
Equal Rights
Abstract
Dieses Buch ging aus dem 231 Seiten starken Beitrag des Verfassers in dem von der Österr. Akademie
der Wissenschaften herausgegebenen Sammelwerk Die Habsburgermonarchie 1848-1918 (Bd. III,
1980) hervor, erweitert durch eine neue 16seitige Einleitung sowie eine Quellenenedition im Umfang
von 67 Seiten. Zentrales Thema des Buches ist der Grundsatz der Gleichberechtigung der
Nationalitäten, der, wie der berühmte tschechische Historiker František Palack sagte, 1848 in die
Geschichte Österreichs eintrat. Das Buch beschreibt die ersten Festlegungen dieses Prinzips in den
Verfassungdokumenten der Jahre 1848/1849. Dieses Prinzip wurde endgültig in der österreichischen
Dezemberverfassung von 1867 verankert. Art. 19 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen
Rechte der Staatsbürger, Teil dieser Verfassung, normierte nicht nur die Gleichberechtigung der
Nationalitäten, sondern auch die Gleichberechtigung aller landesüblichen Sprachen in Schule, Amt
und öffentlichem Leben. Als erster Staat in Europa gewährte Österreich (im Unterschied zu Ungarn)
ab 1867 seinen Staatsbürgern das Recht, wegen Verletzung verfassungsmäßig garantierter Rechte
durch die Verwaltungsbehörden Beschwerde beim Reichsgericht, dem Vorläufer des späteren
Verfassungsgerichtshofes, zu erheben. Zahlreiche Beschwerden betrafen die Verletzung der
Gleichberechtigung der Nationalitäten und der landesüblichen Sprachen. Die Judikatur darüber,
ebenso wie die einschlägige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, ist in diesem Buch aufgrund der
erstmals vom Verfasser herangezogenen vertraulichen Beratungsprotokolle analysiert worden. Der
Verfasser unterscheidet in diesem Werk die zwei Hauptgebiete des Nationalitätenrechts, das
Sprachenrecht einerseits und das Recht auf nationale Selbstverwaltung andererseits. Der letzte Teil des
Buches behandelt neue Tendenzen der nationalen Selbstverwaltung (sog. Personalautonomie) in
einzelnen Kronländern, vor allem in Mähren und in der Bukowina.