Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs 7/2
Contributions to Austrian Legal History 7/2
Wissenschaftsdisziplinen
Geschichte, Archäologie (30%); Rechtswissenschaften (70%)
Keywords
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National Socialism,
Private Law,
Legal History,
Legal Practice,
Austrian Civil Code
Der vorliegende Sammelband geht aus der Tagung Zivilrecht im Nationalsozialismus hervor, die am 3. März 2017 am Juridicum der Universität Wien abgehalten wurde und ihrerseits den Abschluss des von Univ.-Prof. Dr. Franz Stefan Meissel geleiteten FWF-Projekts Privatrecht in unsicheren Zeiten (Projekt Nr. 25200) darstellte. Nicht nur das Strafrecht, sondern auch das Zivilrecht wurde in der NS-Zeit in Österreich von der nati- onalsozialistischen Ideologie geprägt und umgestaltet. Eine maßgebliche Rolle spielten dabei die Richter, die zumindest der Sprache nach sehr schnell den nationalsozialistischen Jargon und die rassistische und totalitäre Staatsorientierung bei der Handhabung der Justiz übernahmen. In einer groß angelegten Archivuntersuchung mit den im Wiener Stadt- und Landesarchiv vorhande- nen Beständen des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien (ab 1939: Landgericht Wien) wurde die zivilgerichtliche Judikatur aus der Zeit des NS-Regimes erstmals umfassend untersucht und Basisda- ten zu den rund 55.000 erhaltenen Verfahrensakten in einer online verfügbaren Datenbank für weitere Forschungen zugänglich gemacht. Detailliertere Auswertungen einzelner Gebiete wie Abstammungs- recht, Scheidungsrecht, Testamentsrecht und auf Arisierungen bezügliche Verfahren haben gezeigt, dass die Richterschaft nicht nur dem Parteibuch nach dem Nationalsozialismus nahestand (1942 waren rund 70% der Richter des LG Wien Parteimitglieder der NSDAP), sondern dass auch bei der Anwen- dung des Zivilrechts mehr oder wenig willfährig die NS-Ideologie mitberücksichtigt wurde, in einzel- nen Fällen ließen sich die Richter sogar primär von ideologischen Motiven bestimmen. Dennoch zeigt die Detailanalyse ein beachtliches Spektrum von unterschiedlichen methodischen Vor- gangsweisen und durchaus unterschiedliche Grade der compliance mit Parteivorgaben. Von manchen Richtern wurden vereinzelt ideologische Argumente auch nur vorgeschoben, um Ergebnisse zu begründen, die den Parteizielen widersprachen. In ideolo- gisch sensiblen Bereichen wie dem Abstammungsrecht wurde dagegen eine stramm NS-affine Hand- habung der Abstammungsklage durch eine Änderung der Zuteilung an für die NSDAP besonders ver- trauenswürdige Richter bewerkstelligt.