Instruktionen und Ordnungen der Herrschaft Klosterneuburg
Instructions and regulations of the Klosterneuburg manor
Wissenschaftsdisziplinen
Geschichte, Archäologie (50%); Rechtswissenschaften (25%); Wirtschaftswissenschaften (25%)
Keywords
-
Manorial System,
Local Authority,
Administration,
Agriculture,
Jurisdiction,
Instructions
Die Edition versammelt die frühneuzeitlichen Instruktionenund Ordnungen der grundherrschaftlichen Verwaltung des Augustiner-Chorherrenstiftes Klosterneuburg. Obwohl die Grundherrschaften in der Frühen Neuzeit mangels eigener Unterbehörden des Staates und der Länder quantitativ den umfangreichsten Teil der obrigkeitlichen Verwaltung abdeckten, ist der Forschungsstand zu diesem Thema bis dato unzureichend. Mit ihrer thematischen Breite eignen sich die edierten Quellen aber nicht nur für die Erforschung der grundherrschaftlichen Verwaltung im engeren Sinn, sondern auch für Fragen zur rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen "Lebenswelt" der untertänigen Bevölkerung in der Frühen Neuzeit. Die Texte behandeln unter anderem die Tätigkeitsfelder der Stiftsbeamten und der verschiedenen Organisationseinheiten, die Land- und Forstwirtschaft inklusive des Weinbaus, das Wirken des Stiftes als Obrigkeit und die Beziehungen zu den Untertanen, verschiedene zivilrechtliche Materien wie beispielsweise das Grundbuchswesen, das Stiftsspital,dieStiftsapotheke, das Transportwesen, das Handwerk,die Lebensmittelversorgung des Stiftes und vieles mehr. Erschlossen werden die Texte durch ein Orts-, ein Personen- und ein Sachregister. Außerdem verfügt der Band über ein umfangreiches Glossar, das auch über die Edition hinausgehend bei der Beschäftigung mit grundherrschaftlichen Quellen als Hilfsmittel herangezogen werden kann. Dem Editionstext ist eine Einleitung mit einem Überblick über die Besitzungen der Grundherrschaft desStiftes Klosterneuburgund ihrer Verwaltung sowie eine quellenkundliche Einführung in die edierten Textsorten vorangestellt. Der Band erscheint als Bd. 27 in der bekanntesten österreichischen rechtshistorischen Quellenreihe, den Fontes Rerum Ausriacarum, 3. Abteilung: Fontes Iuris.
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