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The Impact of European Law on the Relations with Third Countries in the Field of Direct Taxes

The Impact of European Law on the Relations with Third Countries in the Field of Direct Taxes

Pasquale Pistone (ORCID: 0000-0002-4132-0209)
  • Grant-DOI 10.55776/U23
  • Förderprogramm EURYI Awards
  • Status beendet
  • Projektbeginn 01.10.2005
  • Projektende 30.09.2010
  • Bewilligungssumme 615.188 €
  • Projekt-Website

Wissenschaftsdisziplinen

Rechtswissenschaften (100%)

Abstract Endbericht

The research project focuses on the relations with third countries in the field of direct taxes, an area in which international tax law is in a striking conflict with European law. This domain is at present largely unexplored because Member States are reluctant to surrender their taxing prerogatives and immediate control over revenues. Member States question that their taxing powers in this field may have been shifted to the Community level. However, the European Court of Justice has already ascertained a number of tax obstacles that hinder cross-border economic activities within the European Union. By contrast, the same issues have never received attention in the relations with third countries, even if the recent conclusion of agreements with Switzerland has proved their decisive importance for European integration. The research project shall analyse such issues and also focus on their impact on the existing tax treaties between EU- and non-EU Member States.

Das Projekt konzentrierte sich darauf zu zeigen, wie das Steuerrecht internationale Wirtschaftsbeziehungen im Zeitalter der Globalisierung beeinflusst. Spezielles Augenmerk wurde dabei auf die Bestimmung des tatsächlichen rechtlichen Einflusses des Unionsrechts auf die verschiedenen Steuerhoheiten in Europa und weltweit gelegt. Das internationale Steuerrecht ist ein sehr dynamisches und technisches Rechtsgebiet, mit strukturellen Besonderheiten in der Europäischen Union. Diese Besonderheiten stellen potentielle Hindernisse für das Erreichen von Rechtssicherheit im Verhältnis zu Drittstaaten dar, und sind nur teilweise auf die Existenz unterschiedlicher Rechtstraditionen innerhalb der Europäischen Union zurückzuführen. Das Fehlen einer effektiven und systematischen Koordination zwischen den unterschiedlichen Regierungsebenen, einschließlich der jeweiligen konkreten Ausprägungen deren Befugnisse, in Kombination mit der abweisenden Haltung gegen die Etablierung einer gemeinsamen Sichtweise steuerpolitischer Zielsetzungen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedsstaaten, haben den Prozess der Integration des europäischen direkten Steuerrechts vollkommen auf den Europäischen Gerichtshof verlagert. Nur gelegentlich erfolgt in Sachen Kompatibilität eine einzelfallsbezogene Stimulierung des Prozesses der Integration durch nationale Gerichtshöfe und die Europäischen Kommission. Die Untersuchungen führten zu dem Ergebnis, dass gleichgültig wie zufriedenstellend die Beseitigung von Barrieren auf dem Gebiet der direkten Besteuerung im Europäischen Binnenmarkt auch sein mag, die Herausforderungen, die die weltweite Globalisierung an die Europäische Union stellt, dennoch nicht erfüllt werden. Ganz im Gegenteil kamen die Forschungsarbeiten zu dem Ergebnis, dass darin nur ein Anfang gesehen werden sollte um eine koordinierte Besteuerungspolitik innerhalb der Europäischen Union zu schaffen, die in Folge in ein EU-weit koordiniertes Regelwerk eingefügt werden kann, sodass jener Rechtszustand geschaffen wird, der im Forschungsprojekt mit "Europäischem Internationalen Steuerrecht" bezeichnet wurde. Solcherart akzeptierte rechtliche und steuerliche Werte können in Folge weltweit als "Best Practice" ausgedehnt werden und so eine supranationale Integration auf dem Gebiet des Steuerrechts in Gang setzen. Die Untersuchungen identifizierten und analysierten die harten und weichen Faktoren des "Europäischen Internationalen Steuerrechts" entsprechend ihrer unterschiedlichen Bindungswirkungen und der Erfordernis nicht nur einen Konsens hinsichtlich der relevanten Kriterien, sondern vielmehr auch hinsichtlich deren einheitlicher rechtlicher Interpretation und Anwendung zu erreichen. Solche Überlegungen wurden darüber hinaus für bestimmte Teile der Welt, wie beispielsweise Lateinamerika, Russland und die Schweiz angestellt. Die Zielsetzung dabei war es festzustellen, inwieweit die Anwendung der europäischen Grundgedanken die rechtlichen Rahmenbedingungen der internationalen Besteuerung, die rechtlichen Standards der Besteuerung und die Rechtsstaatlichkeit weiterentwickeln könnten. Die Rechtssysteme der meisten lateinamerikanischen Staaten haben einen gemeinsamen Ursprung, verfolgen jedoch gegenwärtig aufgrund der unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklung der einzelnen Staaten höchst verschiedene steuerpolitische Ziele. In Zusammenarbeit mit dem Lateinamerikanischen Institut für Steuerrecht (ILADT) wurde im Rahmen des Forschungsprojekts ein Musterdoppelbesteuerungsabkommen, inspiriert von den Grundgedanken des Unionsrechts, entwickelt und an dessen Umsetzung gearbeitet. In Russland wurden (in Kooperation mit einem, von Vertretern der EU und Russland gebildeten Team) die spezifischen steuerrechtlichen Probleme und Konsequenzen der Abkommen zwischen der Europäischen Union und Drittländern, sowie deren einheitliche Interpretation und Anwendung in einem rechtlichen Umfeld untersucht, in dem sie eine unterschiedliche Stellung innerhalb der Rangordnung der Rechtsquellen im internationalen öffentlichen Recht haben. Im Verhältnis zur Schweiz ist dies ebenfalls eine entscheidende Frage, die zusätzlich zu Problemen bei der globalen Transparenz im Steuerrecht, dem Informationsaustausch und dem Anwendungsvorrang von steuerrechtlichen Entscheidungen des EuGH bei Übereinkünften mit der Europäischen Union, analysiert wurde.

Forschungsstätte(n)
  • Università degli Studi di Salerno - 10%
  • Wirtschaftsuniversität Wien - 90%

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