Rechtsevolution u. EU-Harmonisierung des Gesellschaftsrechts
Legal Evolution and European Harmonisation of Company Law
Wissenschaftsdisziplinen
Politikwissenschaften (15%); Rechtswissenschaften (85%)
Keywords
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Company Law,
Legal Transplants,
European legal harmonisation,
Legal Evolution,
EU directives,
Legal Autopoiesis
Schon seit einigen Jahrzehnten beeinflusst die Europäische Union die nationalen Privatrechtssysteme ihrer Mitgliedstaaten. In einzelnen Bereichen, vor allem im Vertragsrecht, bewegt sich die Debatte inzwischen sogar weg von der bisherigen Praxis einer schrittweisen "Europäisierung" und hin zur Idee einer Gesamtkodifikation, die großflächig ein EU-weit einheitliches Recht schaffen würde. Interessanterweise ist es gerade das Gesellschaftsrecht, wo der Prozess der "Europäisierung" des Privatrechts vor über 30 Jahren begonnen hat und wo heute eine beachtliche Dichte an EU-Rechtsakten existiert. Deshalb erscheint das Gesellschaftsrecht besonders geeignet, den Effekt dieser "Europäisierung" näher zu untersuchen. Die Wechselwirkungen zwischen EU-Richtlinien und den nationalen Rechtsordnungen bilden ein komplexes Phänomen. Die national verschiedenen juristischen Denkmuster beeinflussen das Verständnis der Richtlinien. Jede Richtlinie lässt unweigerlich verschiedene Interpretationen zu, nicht zuletzt weil sie in jeder der 20 Amtssprachen gleich verbindlich ist. Schon bei der Umsetzung entscheidet sich der nationale Gesetzgeber für bestimmte Formulierungen. Danach werden weitere Auslegungsfragen durch Rechtsprechung und Lehre geklärt. Entscheidend ist, dass diese Weichenstellungen nicht willkürlich erfolgen, sondern abhängig sind von vorhandenen Rechtsvorstellungen unter den JuristInnen in der betreffenden Rechtsordnung. Durch diesen Prozess kann zwar jede Rechtsordnung ihre innere Kohärenz bewahren, aber gleichzeitig wird der Harmonisierungseffekt der Richtlinie abgeschwächt. Evolutionstheoretisch handelt es sich dabei um ein Phänomen der Pfadabhängigkeit. Das vorliegende Projekt, das an der Wirtschaftsuniversität Wien in Kooperation mit ForscherInnen an der London School of Economics und den Universitäten Cambridge und Krakau durchgeführt werden soll, ist darauf ausgelegt, derartige Unterschiede im Gefolge einer Harmonisierungsmaßnahme systematisch zu untersuchen, und zwar mit den Schwerpunkten England, Deutschland, Österreich und Polen. Durch die sorgfältige Anwendung nationaler Rechtsdogmatik verbunden mit dem Blick auf aktuelle Rechtsprechung kann im Sinne einer "Innenperspektive" herausgearbeitet werden, warum JuristInnen einer Rechtsordnung in einem bestimmten Bereich, der eigentlich harmonisiert sein sollte, weiterhin Auslegungsfragen diskutieren, während JuristInnen anderer nationaler Rechtsordnungen damit kein Problem zu haben scheinen. Der Erklärungsansatz des Projekts für derartige Divergenzen ist eine evolutionäre Theorie des Rechts als autopoietisches System. Dabei wird die Rolle der Rechtsdogmatik als stabilisierender Faktor in der evolutionären Entwicklung in den Mittelpunkt gestellt. Das Projekt stellt auch Bezüge her zwischen der üblichen Vorgangsweise bei der europäischen Rechtsangleichung, die meist in kleinen, schlecht aufeinander abgestimmten Schritten abläuft, und den "ganzheitlicheren" Rezeptionsvorgängen, wie sie zum Beispiel bei der Übernahme des deutschen Gesellschaftsrechts in Österreich und in Polen angewandt wurden. Das Projekt stellt tief verwurzelte Grundhaltungen in der Debatte über ein zukünftiges europäisches Privatrecht in Frage: Das Ideal der Kodifikation, den Glauben an spontane Konvergenz und auch die funktionale Methode der Rechtsvergleichung mit ihrem Bestreben, sich vom rechtsdogmatischen Diskurs zu lösen. An ihrer Stelle soll die Debatte um methodische Konzepte der Rechtsevolution und der Autopoiesie (Selbststeuerung) angereichert werden. Ein evolutionstheoretisches Verständnis verspricht neue Erkenntnisse über die europäische Rechtsangleichung als ein nicht-linearer und offener Prozess. Dieser neue Ansatz ermöglicht nicht nur ein besseres Verständnis des Prozesses der europäischen Rechtsangleichung (und seiner Schwächen), sondern kann ihn auch zielgerichteter und damit effektiver machen.
- Wirtschaftsuniversität Wien - 100%