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Regionalisierung und Internationalisierung

Regionalization and Internationalization

Michael Gehler (ORCID: )
  • Grant-DOI 10.55776/P15248
  • Förderprogramm Einzelprojekte
  • Status beendet
  • Projektbeginn 01.07.2002
  • Projektende 30.06.2004
  • Bewilligungssumme 54.250 €

Wissenschaftsdisziplinen

Geschichte, Archäologie (100%)

Keywords

    SOUTH TYROL QUESTION, SOLVING AN ETHNIC CONFLICT, MINORITY CONFLICT, FROM REGIONALIZATION TO INTERNATIONALIZA, AUTONOMY QUESTION, AUSTRIAN´S SOUTH TYROL POLICY

Abstract Endbericht

Ab den fünfziger Jahren machen sich verstärktes regionalpolitisches Selbstbewußtsein in Tirol und beachtliche Emanzipationsbestrebungen der Südtiroler politischen Eliten von Wien, Trient und Rom bemerkbar, die den Weg von der Regionalisierung dieses europäischen Minderheitenkonflikts zu einer Internationalisierung vorzeichneten und den Beginn der Südtiroler Identitätsbildung markierten. Vor dem Hintergrund wachsenden Drucks aus Innsbruck und Bozen und zunehmender Mobilisierung volkstumsbewußter Lobbies in Nord- und Südtirol gelingt es, die in ihrer südtirolpolitisch festgefahrene Ballhausdiplomatie zu bewegen, aus ihrer Reserve herauszutreten, bilaterale Sondierungen mit Italien zu beginnen und nach deren fruchtlosem Resultat den Gang vor die Vereinten Nationen (UNO) zu wagen. Im Rahmen eines Mehrebenensystems wird auf der inneritalienischen Ebene die zunehmende Polarisierung zwischen Bozen und Trient, aber auch das gespannte Verhältnis zu Rom untersucht. Auf der bilateralen Ebene zwischen Wien und Rom fungierte die Reoptionsfrage als Gegensteuerungsmittel zur italienischen Zuwanderungspolitik. Auf der internationalen Ebene ist die schwelende Triestkrise 1953/54 und die Regelung des Saarkonflikts 1955/56 Stimulator der Regionalisierungstendenzen, wobei die SVP-Führung die schwierige Balance von Selbstbestimmung als Druckmittel und legitimen Autonomiebestrebungen zu wahren versucht. Akten aus dem Österreichischen Staatsarchiv in Wien, dem Tiroler Landesarchiv und völlig neues Material aus dem Archiv der Südtiroler Volkspartei dienen als Grundlage dieses zweibändigen Editionsprojekts.

Sollte Südtirol als Lösungsbeispiel dienen, so lag in der Normalisierung der bilateralen Beziehungen und zwischenstaatlichen Regelung seine Modellfunktion. Wiederholte Internationalisierungsversuche endeten mit der Bilateralisierung, so die Bestrebungen auf der Pariser Friedenskonferenz 1946 ebenso wie die Befassung der Vereinten Nationen 1959-1961 und letztlich die Streitbeilegung vor der UNO 1992. Die im Pariser Abkommen enthaltenen Bestimmungen und seine Aufnahme in den italienischen Friedensvertrag nahmen die Signatarstaaten lediglich "zur Kenntnis". Sie waren nicht zur Intervention gezwungen, und es bestand auch keine italienische Verpflichtung ihnen gegenüber. Von einer internationalen Garantie der Rechte der Südtiroler kann keine Rede sein, wohl aber von einer völkerrechtlichen Verankerung. Die Signatarstaaten des Friedensvertrages beanstandeten öffentlich und offiziell allfällige Nichterfüllungen des Pariser Abkommens nicht. Sie verfolgten das Anliegen zwar mit Wohlwollen, traten aber nicht aktiv für Südtirol ein. Österreich, Tirol und Südtirol saßen immer am schwächeren Hebel. Einzige "Garantie" war der "gute Wille" Italiens. Vom vielzitierten "Geist von Paris" war jedoch in den 40er und 50er Jahren nicht viel zu bemerken. Mit Grubers Demission 1953 und De Gasperis Tod 1954 waren die Unterzeichner des Pariser Abkommens und damit die persönlichen Garanten der Vereinbarung von der politischen Bühne abgetreten. Ihre Nachfolger schienen dem "gentlemen`s agreement" nicht mehr diese Bedeutung beizumessen. Südtirol hatte auch unterschiedlichen Stellenwert für Österreichs Außenpolitik. Nur zu wenigen Zeitpunkten bzw. in kurzen Zeitenräumen hatte sie Priorität, z.B. 1945/46 bzw. den Jahren 1959- 1961, 1967, 1969 und 1991-1992. Über weite Strecken war sie anderen Fragestellungen untergeordnet. Das Pariser Abkommen war nicht nur Ausdruck einer Bilateralisierung (Reoptions-), sondern v.a. eine Inneritalienisierung (Autonomie-Regelung). Erst anhaltende Frustration über die unbefriedigend gebliebene Lösung seitens der Südtiroler (1947-1951) und die wachsende Regionalisierung der Frage (1952/53-1958) schufen Voraussetzungen für eine tatsächliche Internationalisierung des Problems durch Befassung mit den Vereinten Nationen (1959-1961), die durch Resolutionsempfehlungen wieder zu einer Bilateralisierung 1961 führte und durch Einsetzung der Neunzehnerkommission erneut in eine Inneritalienisierung (1961-1964) mündete. Österreich versuchte bis Mitte der 50er Jahre die Südtiroler davon zu überzeugen, daß mit dem "Pariser Abkommen" nicht mehr erreicht werden konnte als Rom zu geben bereit war (These vom "Maximum des Möglichen"), Wien aber auf die Einhaltung der Bestimmungen achten werde. Damit lag die Hauptlast für die Verwirklichung der Vereinbarungen auf den Schultern der Südtiroler, d.h. auf jenen der Sammelpartei SVP. Österreich wuchs erst ab 1955/56 wieder in eine Schutzmacht-Rolle hinein, als das dilatorische Verhalten des Vertrag-Partners offenkundig werden sollte. Wien wurde von den regionalen Eliten in Bozen und Innsbruck hierzu gezwungen. Die eigentliche Rolle eines Gewährs- und Schutzmanns für die Südtiroler hatte Tirol inne. Auf der inneritalienische Ebene ging es um die zunehmende Polarisierung zwischen Bozen und Trient einerseits; aber auch um die vergeblichen Ansuchen der Südtiroler um Verbesserungen ihres Autonomiestatuts in Rom andererseits. Es entstand ein zweifaches Konfliktfeld: a) das inneritalienische Spannungspotential mit Rom und b) das interrregionale Konfliktfeld mit dem Trentino. Daraus erwuchs eine explosive regionalpolitische Stimmung in der zweiten Hälfte der 50er Jahre. Die eher kompromißlose Position der Trentiner war mitentscheidend für die Eskalation des Konflikts in den 60er Jahren. Die eher kompromißbereite Haltung der Südtiroler wurde in der zweiten Hälfte der 50er Jahre abgelöst von einer Politik der Verhärtung und Distanzierung von Trient (Kundgebung von Sigmundskron 1957). Die Radikalisierung durch die Bombenattentate wäre durch eine konziliante römische Politik vor 1961 zu verhindern gewesen. Die Anschläge zielten nicht auf eine Landesautonomie, sondern auf die Entfesselung einer Selbstbestimmungspolitik ab, was mißlang. Sie verkomplizierten die Lage und erschwerten eine (frühere) bilaterale Lösung auf zwischenstaatlicher Ebene. Die Vorgänge in der Provinz Bozen versetzten die italienische Seite aber auch in einen Alarmzustand. Die Liberalisierung der italienischen Innenpolitik ab Mitte der 60er Jahre durch Mitte-Links-Regierungen schuf einen grundlegenden Wandel in der römischen Südtirolpolitik auf der höchsten Ebene. Die ministerialbürokratischen Eliten verharrten jedoch auf ihren formaljuristischen Standpunkten ("innere Angelegenheit", kein Zusammenhang zwischen Pariser Vertrag und "Paket" etc.). Die regionalen Eliten hatten erheblichen Einfluß auf die Konfliktlösung. Sie hatten immer das letzte Wort. Von ihrer Zustimmung bzw. Ablehnung hingen die zwischenstaatlichen Vereinbarungen ab. 1965 verwarfen die Südtiroler die ihnen autonomiepolitisch zu wenig weitgehende Kreisky-Saragat-Lösung, die eine noch nie dagewesene (befristete) internationale Schiedsgerichtsbarkeit vorgesehen hatte. Die von Österreich - im Unterschied zur Schweiz - offensiv betriebene Neutralitätspolitik (UNO-Beitritt 1955, Zugehörigkeit zum Europarat 1956, humanitäres und politisches Engagement in der Ungarn-Krise 1956/57 etc.) gestattete beachtliche Handlungsspielräume. Die Neutralität bildete zur Enttäuschung Roms kein Hindernis für die Südtirolpolitik. Durch die menschenrechtliche Dimension der Kreiskyschen Neutralitätspolitik erfuhr Österreichs außenpolitischer Status eine spezielle Note, woraus sich eine besondere Legitimation ableitete, "aktiv" für die Anliegen der Südtiroler einzutreten.

Forschungsstätte(n)
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