Vorrgang des Gemeinschaftsrechts vor Verfassungsrecht
Wissenschaftsdisziplinen
Rechtswissenschaften (100%)
Keywords
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Supremacy,
Constitutional Law,
ECJ,
Community Law,
Austrian Constitutional Court,
Direct Effects
Im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit steht das Verhältnis des Gemeinschaftsrechts zu mitgliedstaatlichem Verfassungsrecht. Die besondere Brisanz dieses Verhältnisses liegt in der unterschiedlichen Sichtweise der Problemlage durch Europas Höchstgerichte: Während der Rang der konfligierenden Norm innerhalb des mitgliedstaatlichen Rechtsgefüges für den EuGH ohne Belang ist, sind die mitgliedstaatlichen Höchstgerichte in der Regel daran interessiert, Ableitung und rechtliche Bedingtheit des Gemeinschaftsrechts durch das mitgliedstaatliche (Verfassungs-)Recht zu unterstreichen. Die vorliegende Arbeit gliedert sich in vier Kapitel. Das erste Kapitel gibt eine Einführung in die Judikatur des EuGH zum Vorrang des Gemeinschaftsrechts. Dabei liegt der Fokus im Speziellen auf dem Zusammenspiel zwischen den gemeinschaftsrechtlichen Strukturprinzipien des Vorrangs, der unmittelbaren Anwendbarkeit und der gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung. Das zweite Kapitel beleuchtet den aktuellen Problemkreis der Auswirkungen der genannten Strukturprinzipien auf Fragen der mitgliedstaatlichen Behördenzuständigkeiten im Zusammenhang mit gemeinschaftsrechtlichen Regelungen mit verfahrensrechtlichem und im weiteren Sinne zuständigkeitsrelevantem und -begründendem Inhalt. Das dritte Kapitel gibt nach einer Darstellung der Judikatur des EuGH zur Frage des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts vor mitgliedstaatlichem Verfassungsrecht einen kurzen Überblick über die Rechtsprechung der mitgliedstaatlichen Höchstgerichte zum Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor mitgliedstaatlichem Verfassungsrecht. Das vierte Kapitel stellt zunächst die im Zuge des Beitritts Österreichs zur EU gewählte Vorgehensweise hinsichtlich der Öffnung der österreichischen Rechtsordnung gegenüber der Gemeinschaftsrechtsordnung und speziell gegenüber der dieser innewohnenden Vorrangwirkung dar. In der Folge wird die Judikatur des VfGH zum Verhältnis zwischen Gemeinschaftsrecht und österreichischem Bundesverfassungsrecht im Allgemeinen und zum Vorrang des Gemeinschaftsrechts im Speziellen einer Analyse unterzogen.
- Stadt Wien - 100%