Wissenschaftsdisziplinen
Rechtswissenschaften (100%)
Keywords
Supremacy,
Constitutional Law,
ECJ,
Community Law,
Austrian Constitutional Court,
Direct Effects
Abstract
Im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit steht das Verhältnis des Gemeinschaftsrechts zu mitgliedstaatlichem
Verfassungsrecht. Die besondere Brisanz dieses Verhältnisses liegt in der unterschiedlichen Sichtweise der
Problemlage durch Europas Höchstgerichte: Während der Rang der konfligierenden Norm innerhalb des
mitgliedstaatlichen Rechtsgefüges für den EuGH ohne Belang ist, sind die mitgliedstaatlichen Höchstgerichte in der
Regel daran interessiert, Ableitung und rechtliche Bedingtheit des Gemeinschaftsrechts durch das mitgliedstaatliche
(Verfassungs-)Recht zu unterstreichen.
Die vorliegende Arbeit gliedert sich in vier Kapitel. Das erste Kapitel gibt eine Einführung in die Judikatur des
EuGH zum Vorrang des Gemeinschaftsrechts. Dabei liegt der Fokus im Speziellen auf dem Zusammenspiel
zwischen den gemeinschaftsrechtlichen Strukturprinzipien des Vorrangs, der unmittelbaren Anwendbarkeit und der
gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung. Das zweite Kapitel beleuchtet den aktuellen Problemkreis der
Auswirkungen der genannten Strukturprinzipien auf Fragen der mitgliedstaatlichen Behördenzuständigkeiten im
Zusammenhang mit gemeinschaftsrechtlichen Regelungen mit verfahrensrechtlichem und im weiteren Sinne
zuständigkeitsrelevantem und -begründendem Inhalt. Das dritte Kapitel gibt nach einer Darstellung der Judikatur
des EuGH zur Frage des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts vor mitgliedstaatlichem Verfassungsrecht einen kurzen
Überblick über die Rechtsprechung der mitgliedstaatlichen Höchstgerichte zum Vorrang des Gemeinschaftsrechts
vor mitgliedstaatlichem Verfassungsrecht. Das vierte Kapitel stellt zunächst die im Zuge des Beitritts Österreichs
zur EU gewählte Vorgehensweise hinsichtlich der Öffnung der österreichischen Rechtsordnung gegenüber der
Gemeinschaftsrechtsordnung und speziell gegenüber der dieser innewohnenden Vorrangwirkung dar. In der Folge
wird die Judikatur des VfGH zum Verhältnis zwischen Gemeinschaftsrecht und österreichischem
Bundesverfassungsrecht im Allgemeinen und zum Vorrang des Gemeinschaftsrechts im Speziellen einer Analyse
unterzogen.