Energierecht als ein eigenes Rechtsgebiet
Energy Law as a Legal Field (ELLFie)
Wissenschaftsdisziplinen
Rechtswissenschaften (100%)
Keywords
- Energy Law,
- Objectives,
- Leitmotifs,
- Purposes,
- Principles
Der Rechtsnormenbestand des Energierechts ist in den vergangenen dreißig Jahren stark gewachsen und kaum mehr überschaubar. Das hat verschiedene Gründe, zB: Um Wettbewerb auf den Energiemärkten bestmöglich zu organisieren und Binnenmärkte für Energie zu schaffen, müssen die Netze reguliert und das Marktdesign gesetzlich vorgegeben werden. Um die Energiewende möglichst schnell umzusetzen, müssen neue Kraftwerke und Leitungen gebaut, genehmigt und der Ausbau finanziell gefördert werden. Um Versorgungssicherheit auf einem hohem Maße und kostengünstig zu gewährleisten, muss die Abhängigkeit von Energiequellen aus Drittstaaten reduziert und Bevorratung organisiert werden. All das geschieht durch gesetzliche Regelungen. Dabei ist Energierecht häufig zielorientiert angelegt: So sollen die Mitgliedstaaten zB sicherstellen, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der Union im Jahr 2030 mindestens 42,5% beträgt und die Union bis 2050 klimaneutral ist. Energiegesetze geben Ziele vor und sind Instrumente, um diese zu erreichen. Die Energiewirtschaft und andere Akteure sollen zur Erreichung der Ziele angehalten werden. Dabei kann es zu regulatorischen Konflikten kommen: Mit einer Maßnahme kann ein Ziel verfolgt werden, die zugleich einem anderen Ziel gegenläufig sein kann. Ein Beispiel: Die Errichtung von Photovoltaikanlagen ist ein sinnvoller Beitrag zur Energiewende. Deshalb werden sie gefördert. Wie aber, wenn so viel Erzeugerkapazität errichtet wird, dass die Netze zu Spitzenzeiten überlastet sind und die Versorgungssicherheit deshalb gefährdet wird (Blackout). Das Beispiel zeigt, dass eine Option, mit der nur ein Ziel verfolgt wird, nicht unbedingt die zu bevorzugende ist. Es bedarf einer klugen Steuerung durch den Gesetzgeber, um optimalerweise alle Ziele bestmöglich zu erreichen. Die rechtswissenschaftliche Frage liegt auf der Hand: Ist es möglich, die Rechtsordnung so zu gestalten und so zu regulieren, dass regulative Wiedersprüche vermieden und Regelungskonflikte aufgelöst werden können? Wenn man das Energierecht lediglich als ein Konglomerat verschiedener, für sich stehender Einzelregelungen betrachtet, wird es schwer möglich sein, solche Regelungskonflikte grundsätzlicher Art zu lösen. In diesem Forschungsvorhaben soll das undurchsichtige Energierecht durch Systematisierung als ein eigenständiges Rechtsgebiet entwickelt werden. Energierechtliche Interessen sollen an den Kategorien Rechtsprinzipien, Zielen und Zwecken strukturiert, systematisiert und ihre Bedeutung für komplexe Sachverhalte analysiert werden. Es soll gezeigt werden, wie Rechtsprinzipien als Optimierungsgebote Gesetzgeber und Rechtsanwendern helfen können, mehrere Ziele bestmöglich zu erreichen.
- Universität Graz - 100%
- Franz Prettenthaler, nationale:r Kooperationspartner:in
- Roland Bergmayer, nationale:r Kooperationspartner:in
- Stefan Storr, Wirtschaftsuniversität Wien , ehemalige:r Projektleiter:in