Massiv steigende Nachfrage, begrenzte Mittel: Änderungen für Einreichungen
Die steigende Nachfrage nach Fördermitteln zeigt: Die österreichische Forschungslandschaft ist vital und wächst. Dass die FWF-Programme überzeichnet sind, ist dabei kein neues Phänomen – und bis zu einem gewissen Grad sinnvoll. Denn Wettbewerb um Fördermittel ermöglicht eine Auswahl nach wissenschaftlicher Qualität. Doch die Situation spitzt sich beim FWF seit einigen Monaten deutlich zu: Für Forschende wird es immer schwieriger, trotz hoher wissenschaftlicher Qualität eine Förderung zu erhalten.
Mit massiv steigenden Antragszahlen (in einzelnen Programmen um bis zu 80 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr stößt auch das internationale Peer-Review-Verfahren zunehmend an seine Grenzen. Dieser Trend zieht sich durch alle Programme und es gibt keine Anzeichen einer Stagnation. Die Folge: Immer mehr Forschende investieren Zeit und Energie in Anträge, die aufgrund der hohen Nachfrage letztlich nicht gefördert werden können. Das belastet nicht nur das Peer-Review-System, sondern ist auch für die Forschenden unbefriedigend. Darüber hinaus kann die hohe Nachfrage mittelfristig zu längeren Bearbeitungszeiten in der Förderadministration führen, da die Begutachtung und Entscheidungsfindung mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Diese Dynamik ist kein rein nationales Phänomen – auch andere europäische Forschungsförderer sowie der Europäische Forschungsrat (ERC) arbeiten an Maßnahmen als Antwort auf die steigenden Antragszahlen oder haben diese bereits umgesetzt. Hauptgründe für den rasanten Anstieg sieht der FWF im Einsatz von KI bei der Antragstellung sowie in der gestiegenen Attraktivität des Forschungsstandorts durch sich verändernde geopolitische Rahmenbedingungen.
Anpassung der Richtlinien mit Augenmaß – Förderangebote bleiben uneingeschränkt
Der FWF reagiert auf die steigenden Antragszahlen mit Änderungen bei der Projektdauer, dem Fördervolumen sowie mit Einschränkungen bei Wiedereinreichungen und der Anzahl an Anträgen bzw. Projekten. Ziel ist es, dadurch die Zahl der Anträge künftig besser an die verfügbaren Fördermittel anzupassen und gleichzeitig im Sinne der Forschenden von weiteren Limitierungen oder Antragskontingenten vorerst absehen zu können.
Hier ein Überblick über die Änderungen, die nach einer Übergangsphase ab 16. Dezember 2026 für alle FWF-Anträge gültig sein werden:
- Projektdauer: Im Programm „Einzelprojekte“, dem größten Förderprogramm, wird die maximale Laufzeit der Förderung von vier auf fünf Jahre verlängert (gilt auch für die Förderprogramme „Klinische Forschung“ und „Entwicklung und Erschließung der Künste“) und gleichzeitig eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren eingeführt. Die neue Mindestlaufzeit gilt ebenso für „Einzelprojekte International“.
- Fördervolumen: Im Programm „Einzelprojekte“ (ebenso bei „Klinische Forschung“ und „Entwicklung und Erschließung der Künste“) gilt künftig ein Rahmen für die Fördersumme von mindestens 200.000 Euro bis maximal 1 Million Euro. Die maximale Fördersumme ist von der Projektdauer abhängig (maximal 200.000 Euro pro Jahr, jährliche Aufteilung bleibt flexibel).
- Wiedereinreichungen: Abgelehnte Anträge können künftig erst nach drei Monaten erneut eingereicht werden. Anträge, die mit der Bewertung C3 und C4 nicht bewilligt werden, können künftig nur noch ein weiteres Mal eingereicht werden. Sollte auch die Wiedereinreichung mit der Bewertung C3 oder C4 abgelehnt werden, erfolgt eine Sperre von 12 Monaten für die Wiedereinreichung. Sperren für die Wiedereinreichung eines Antrags werden zukünftig programmübergreifend ausgesprochen (davon ausgenommen sind die kooperativen Programme).
- Begrenzung der Anzahl an Anträgen/Projekten: Künftig können Forschende maximal drei Anträge und/oder Projekte parallel einreichen bzw. durchführen. Dies gilt nun auch für alle Konsortiumsmitglieder in kooperativen Programmen (mit Ausnahme von doc.funds und doc.funds.connect). Mentor:innen können in Zukunft maximal zwei ESPRIT-Projekte gleichzeitig unterstützen.
Weitere Änderungen sowie separate Kostenrichtlinie
Weitere Änderungen betreffen Formatvorgaben wie die Länge der Projektbeschreibung (maximal 15 Seiten), die Länge der Kostenbegründung (maximal 3 Seiten) oder die Anzahl der optional beigelegten Kooperationsschreiben (maximal 5 Schreiben).
Darüber hinaus fasst der FWF alle programmübergreifenden Vorgaben zu den Projektkosten in einer separaten „Kostenrichtlinie“ zusammen. Inhaltlich kommt es darin zu Änderungen im Bereich der beantragbaren Mittel für Geräte und der Gerätenutzung sowie für Konferenzreisen und Catering.
Übergangsregelung für neue Richtlinien
Die neuen Antragsrichtlinien sowie die Kostenrichtlinie stehen ab 16. November 2026 online zur Verfügung und gelten für alle Anträge, die ab diesem Zeitpunkt im elektronischen Antragsportal elane angelegt werden.
Zusätzlich ist folgende Übergangsregelung vorgesehen: Anträge, die bis einschließlich 15. November 2026 in elane angelegt wurden, können noch bis 15. Dezember 2026 nach den bisherigen Richtlinien abgeschlossen und eingereicht werden.
Ab 16. Dezember 2026 sind ausschließlich die neuen Richtlinien gültig, unabhängig davon, wann der Antrag angelegt wurde.
Ausgenommen von dieser Übergangsregelung sind lediglich Ausschreibungen im Rahmen der „Einzelprojekte International“ mit Deadlines, für die zum Zeitpunkt der Öffnung der Ausschreibung noch die Richtlinien vom Februar 2026 galten. Entsprechende Informationen finden sich in den jeweiligen Call-Dokumenten.