KI in Förderanträgen: Transparenz und Verantwortung
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Erstellung von Forschungsanträgen ist grundsätzlich zulässig. Leisten KI-Tools jedoch einen wesentlichen Beitrag zur Konzeption oder Ausarbeitung eines Antrags, muss ihre Verwendung ausdrücklich offengelegt werden. Nicht erforderlich ist dies bei inhaltlich unwesentlichen Anwendungen wie Literaturrecherchen, sprachlichen Überarbeitungen oder Übersetzungen.
Sanktionen bei unsachgemäßer Nutzung von KI
In jüngster Zeit erhielt der FWF vereinzelt Anträge mit halluzinierten oder fehlerhaften Textpassagen sowie unzutreffenden Literaturangaben, die auf den Einsatz von KI-Tools zurückzuführen waren. Solche Mängel stellen einen Verstoß gegen die Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis dar und werden vom FWF mit Sanktionen belegt – etwa durch Antragssperren oder die Rückforderung von Fördermitteln.
Forschende tragen alleinige Verantwortung für Inhalte
Unabhängig vom Umfang des KI-Einsatzes tragen Antragsteller:innen die uneingeschränkte Verantwortung für sämtliche Inhalte. Alle Angaben müssen sorgfältig geprüft und ihre Richtigkeit sichergestellt werden.
Da sich KI-Anwendungen und ihre Einsatzmöglichkeiten laufend weiterentwickeln, verfolgt der FWF die technischen und rechtlichen Entwicklungen aufmerksam und wird seine Regelungen bei Bedarf entsprechend anpassen.